Bei Quecksilberschaltern und Quecksilberrelais handelt es sich um elektrische Schalter mit hoher Verschleißfestigkeit und Zuverlässigkeit, bei denen der elektrische Kontakt durch Quecksilber hergestellt wird, das ein mit Elektroden versehenes Glasrohr teilweise ausfüllt. Quecksilberschalter werden mechanisch durch Kippen des Glasrohrs oder magnetisch durch eine federnd angebrachte Elektrode betätigt und in elektrischen Regel- und Steuereinrichtungen, wie z.B. in Ölpumpen, Kühl-und Wärmeaggregaten, aber auch als Neigungsschalter verwendet. Mit Inkrafttreten der EG Richtlinie 2002/95/EG (RoHS: Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment) und der Umsetzung der RoHS in Deutschlanddurch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) können Quecksilberschalter nur noch in Ausnahmefällen in Verkehr gebracht werden. Nach § 1 Abs. 1 ElektroG ist es verboten, neue Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr zu bringen, die mehr als 0,1 Gewichtsprozent Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBB) oder polybromierten Diphenylether (PBDE) je homogenem Werkstoff oder mehr als 0,01 Gewichtsprozent Cadmium je homogenem Werkstoff enthalten. Ausnahmen von den RoHS Verboten bestehen allerdings für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 8 – Medizinprodukte und medizinische Geräte – und 9 – Überwachungs- und Kontrollinstrumente – nach Anhang I ElektroG, für Elektro- und Elektronikgeräte, die vor dem 1. Juli 2006 erstmals in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden und für Ersatzteile für die Reparatur oder die Wiederverwendung von Elektro- und- Elektronikgeräten, die erstmals vor dem 1. Juli 2006 in Verkehr gebracht werden. Bei Quecksilber sind außerdem Leuchtstoffröhren ausgenommen. In Deutschland bestehen demnach seit 1. Juli 2006 Verbote des Inverkehrbringens für die nach diesem Zeitpunkt hergestellten Quecksilberschalter außer für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 8 und 9, aber es besteht keine Vorschrift, dass diese Schalter ausgetauscht werden müssen. Nach Austausch müssen die Quecksilberschalter allerdings nach den Vorgabe der EG Richtlinie 2002/96/EG (WEEE: Waste Electrical and Electronic Equipment), die ebenfalls durch das ElektroG in Deutsches Recht umgesetzt wurde, entsorgt werden. Links zu Informationen zum ElektroG; WEEE und RoHS: http://www.bmub.bund.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/abfallpolitik/elektrog/ http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/elektrog_2015/gesamt.pdf http://www.zvei.org/Verband/Fachverbaende/Elektro-Haushalt-Grossgeraete/Seiten/Elektro-Alt-Geraete-Entsorgung-WEEE.aspx http://www.zvei.org/Themen/GesellschaftlundUmwelt/Seiten/RoHS-Richtlinie.aspx